Vertragsbedingungen für unsere Leistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Myth-summit, Holstenstraße 47, 20355 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Fliesenleger- und Keramikverlegungsarbeiten.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Nach Eingang Ihrer Anfrage erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
Das Angebot bleibt für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nicht anders angegeben.
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer mit der Ausführung von Teilleistungen zu beauftragen.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass:
Verzögerungen, die durch nicht erfüllte Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig.
Bei Aufträgen über 5.000 € ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % bei Auftragserteilung zu leisten.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Vereinbarte Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Frist vereinbart wurde.
Bei höherer Gewalt, Streik, behördlichen Maßnahmen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Fristen entsprechend.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über erkennbare Verzögerungen.
Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige durchzuführen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und zeitnah beseitigt.
Der Auftragnehmer gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich eine kürzere Frist vorgesehen ist.
Mängelansprüche sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Erst nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen kann der Auftraggeber weitere Rechte geltend machen.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden an vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Vom Auftragnehmer eingebrachte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Beziehung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2024